Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2026

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungsumfang
  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. Vergütung & Zahlungsbedingungen
  6. Laufzeit & Kündigung
  7. Haftung
  8. Vertraulichkeit
  9. Sonstige Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Baubegleitung, Bauüberwachung und Projektmanagement zwischen

Fätkenheuer Massivbau GmbH, Herrenhausallee 89a, 22397 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer")

und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit der Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag für die Dauer von vier Wochen gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Alle Leistungen werden auf Grundlage eines individuellen schriftlichen Vertrages erbracht. Die vorliegenden AGB gelten ergänzend zu diesem Vertrag.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot und dem abgeschlossenen Vertrag. Zu den typischen Leistungen gehören:

Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zusatzleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.

Nachunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung seiner Leistungen zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand, der hierdurch entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Fälligkeit

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Die Höhe wird im individuellen Vertrag geregelt.

Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 6 Laufzeit & Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem individuell vereinbarten Projekt und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Außerordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

Bei außerordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund schuldet dieser dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen gemäß § 648 BGB.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Haftungsausschluss

Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe durch Dritte entstanden sind.

Leistungserbringung durch Dritte

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Leistungen, die von beauftragten Bauunternehmen, Handwerkern oder anderen am Bau beteiligten Dritten erbracht werden. Er ist ausschließlich für die ordnungsgemäße Überwachung im Rahmen seiner Beratungsleistung verantwortlich.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden dabei nicht veröffentlicht.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Hinweis: Diese AGB ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen, den abzuschließenden Vertrag vor Unterzeichnung rechtlich prüfen zu lassen.